Festgeldkonto & Abgeltungssteuer

In Deutschland wurde Anfang des Jahres 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Bis dahin galt für Einnahmen aus zum Beispiel Zinsen durch einer Geldanlage in Festgeld die Zinsertragssteuer. Bei der Abgeltungssteuer fallen für Einnahmen die über den Sparer Pauschbetrag liegen 25% an Steuern + Solidaritätzuschlag und Kirchensteuer für den Fall das man Kirchensteuer pfichtig ist.

Der Sparer Pauschbetrag liegt bei 801 Euro für Singles und bei 1602 Euro für Verheiratete. Nicht nur für Erträge aus einer Festgeld Anlage gilt der Sparer Pauschbetrag sondern für alle Erträge die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Eine Anlage in Festgeld ist seit der Einführung der Abgeltungssteuer von steuerlicher Seite attraktiver, den bis Ende 2008 gab es die Zinsertragssteuer mit einen Steuersatz in Höhe von 30%. Die Abgeltungssteuer ist dagegen geringer.